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   VGH Hessen, 20.07.2017 - 5 A 911/16   

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https://dejure.org/2017,25247
VGH Hessen, 20.07.2017 - 5 A 911/16 (https://dejure.org/2017,25247)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.2017 - 5 A 911/16 (https://dejure.org/2017,25247)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 5 A 911/16 (https://dejure.org/2017,25247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerwehrdienst (Umbau eines Feuerwehrhauses)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 6; HBKG § 11
    ENTGELTFORTZAHLUNG; FEUERWEHR; FEUERWEHRDIENST; FEUERWEHRHAUS; FREIWILLIGE FEUERWEHR; LOHNFORTZAHLUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus waren Feuerwehrdienst

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zum Feuerwehrdienst gehören auch Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Lohnfortzahlungsleistung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2017 - 5 A 911/16
    Die von ihm geleistete Arbeit im Zuge von Abbruch- und Umbauarbeiten am Feuerwehrhaus, die - insoweit unstreitig - die Arbeitsunfähigkeit bedingt hat, gehört zum Dienst in der Feuerwehr (vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg offen gelassen in der - soweit ersichtlich - einzigen bisher ergangenen einschlägigen Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts: Urteil vom 12. Mai 1997 - 1 S 793/95 -, VBlBW 1997, 465 = juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2021 - 1 S 1764/21

    Beendigung des Feuerwehrdienstes

    Erfasst sind vielmehr auch alle anderen gesetzlich vorgesehenen oder vorausgesetzten und im gesetzlichen Rahmen auf dem Satzungswege geregelten dienstlichen Veranstaltungen wie beispielsweise die Teilnahme an dienstlich angeordneten Besprechungen, Hauptversammlungen und dem Dienstsport oder die Ausübung von herausgehobenen Funktionen etwa im Rahmen der Leitungsämter (vgl. § 8 f. FwG), im Feuerwehrausschuss (vgl. § 10 FwG) oder bei der Verwaltung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege im Sinne von § 18 FwG (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Dienstbegriff in § 14 Abs. 1 Nr. 1 FwG Hildinger/Rosenauer, a.a.O., § 14 Rn. 2; Ernst, a.a.O., § 14 Rn. 3; ähnlich zum dortigen Landesrecht HessVGH, Urt. v. 20.07.2017 - 5 A 911/16 - HGZ 2017, 294).
  • VG Freiburg, 17.04.2024 - 2 K 1172/24
    Erfasst sind vielmehr auch alle anderen gesetzlich vorgesehenen oder vorausgesetzten und im gesetzlichen Rahmen auf dem Satzungswege geregelten dienstlichen Veranstaltungen wie beispielsweise die Teilnahme an dienstlich angeordneten Besprechungen, Hauptversammlungen und dem Dienstsport oder die Ausübung von herausgehobenen Funktionen etwa im Rahmen der Leitungsämter (vgl. § 8 f. FwG), im Feuerwehrausschuss (vgl. § 10 FwG) oder bei der Verwaltung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege im Sinne von § 18 FwG (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Dienstbegriff in § 14 Abs. 1 Nr. 1 FwG Hildinger/Rosenauer, a.a.O., § 14 Rn. 2; Ernst, a.a.O., § 14 Rn. 3; ähnlich zum dortigen Landesrecht HessVGH, Urt. v. 20.07.2017 - 5 A 911/16 - HGZ 2017, 294).
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